19 Kriteriensteckbriefe BNK/BNG und QNG Anforderungen:
Um ein BNK | BNG (QNG) Zertifikat zu erhalten, müssen die Mindestanforderungen nach BNK | BNG Kriteriensteckbriefe (mind. 1 Punkt pro Steckbrief | 50% Gesamterfüllungsgrad) erfüllt werden. Vier Nachhaltigkeitsindikatoren sind darüber hinaus mit zusätzlichen QNG Anforderungen belegt, die für den Erhalt von Fördermitteln eine entscheidende Rolle spielen. Wenden Sie sich bei Interesse gern an unsere ausgebildeten Auditoren.
Neu ab dem 01.01.2023:
- Die Beschränkung des BNK Systems auf maximal fünf Wohneinheiten ist aufgehoben. Ab dem 01.01.2023 können nun alle Wohngebäudegrößen nach BNK/ BNG zertifiziert werden. Ab sechs Wohneinheiten erfolgt die Zertifizierung mit dem BNG Gütesiegel (Bewertungssystem Nachhaltige Gebäude)! Grundlage stellen die Kriteriensteckbriefe des BNK-Systems dar. Bitte beachten Sie hierbei die Vorgaben in den jeweiligen Steckbriefen.
- Ab 01.01.2023 treten die ergänzten QNG-Anforderungen für den Neubau von Wohngebäuden (WG23) im Rahmen der Einführungsphase in Kraft. Bitte beachten Sie die neuen QNG Anforderungen ab 01.01.2023! – Hinweise zu den QNG-Updates
- Anmeldungen für Zertifizierungen können nur mit Vollmacht durch die BNK/BNG Auditoren durchgeführt werden!
Bitte beachten Sie die jeweils gültige BNK/BNG (QNG) Version (Version 1.0 bis 1.4)
Definition:
- BNK (QNG) Gütesiegel: Wohngebäude mit 1 bis 5 Wohneinheiten
- BNG (QNG) Gütesiegel: Wohngebäude größer als 5 Wohneinheiten
BNK/BNG (QNG) Steckbriefe (Version 1.0 bis 1.4)*
*Hinweis: Die Steckbriefe gelten sowohl für die Zertifizierung von BNK (bis 5WE) als auch für BNG (größer 5WE). Bitte verwenden Sie die aktuell gültigen Normen und Richtlinien, auf die in den Steckbriefen (Version V1.0 – aktuell in Überarbeitung) verwiesen wird. Relevante Änderungen der Bewertungsmethodik finden lizenzierte Auditoren im internen Downloadbereich unter Steckbrief – Anlagen.
Für die Zertifizierung nach BNK/BNG (QNG) gelten folgende Vorgaben: