So melden Sie Ihr Gebäude für eine BNK/ BNG (QNG) Zertifizierung bei BiRN an
1. Auswahl eines BNK-Auditors
Wählen Sie sich Ihren BNK/BNG Auditor:-in aus. BNK/BNG Auditor:innen sind von BiRN ausgebildete Experten und Expertinnen rund um das nachhaltige Bauen (Architekten, Ingenieure, Energieberater etc.). Diese unterstützen Sie bei der nachhaltigen Planung und Ausführung Ihres Wohngebäudes und bei der Umsetzung des BNK/BNG (QNG) Zertifikats.
Hier finden Sie einen BNK Auditor/-in
2. Anmeldung bei BiRN
Ihr Zertifizierungsantrag kann nur von einem BNK/BNG Auditor:in eingereicht werden. Vor dem Ausfüllen des Anmeldeformulars ist eine vom Bauherrn unterzeichnete Vollmacht erforderlich, die Sie hier downloaden können. Ihr Wohngebäude für die BNK/BNG (QNG) Zertifizierung kann hier von Ihrem BNK Auditor:in angemeldet werden: Anmeldeformular
3. Anmeldebestätigung
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit Projektnummer sowie einen Zertifizierungsvertrag für Ihr Projekt. Der Zertifizierungsvertrag regelt den Zertifizierungsprozess zwischen dem Antragsteller und BiRN.
Anmeldevoraussetzungen:
- Wohngebäude können ausschließlich vom Auditor für eine BNK/BNG (QNG) Zertifizierung bei BiRN angemeldet werden. Bei Beantragung der NH-Förderung der KfW ist zu beachten, dass der Antragsteller der KfW-Förderung zugleich auch der Vertragspartner für die BNK/BNG (QNG) Zertifizierung sein muss.
- BNK Zertifizierung (nach QNG): Für die NH Förderung der KfW/ QN gelten die Förder- und Anmeldebedingungen der KfW.
- BNK Zertifizierung (ohne QNG): Grundsätzlich liegt die Fertigstellung bzw. der Erstbezug Ihres Eigenheimes zum Zeitpunkt der Projektanmeldung nicht länger als 3 Jahre zurück.