BNKIBNG (QNG) Zertifikatsanmeldung


So melden Sie Ihr Gebäude für eine BNKIBNG (QNG) Zertifizierung bei BiRN an

1. Auswahl eines Nachhaltigkeitsberatenden (z.B. BNKIBNG Auditor)

Wählen Sie sich Ihren BNKIBNG Auditor aus. BNKIBNG Auditoren sind von BiRN ausgebildete Experten und Expertinnen rund um das nachhaltige Bauen (Architekten, Ingenieure, Energieberater etc.). Diese beraten und unterstützen Sie bei der nachhaltigen Planung und Ausführung Ihres Wohngebäudes und bei der Umsetzung des BNKIBNG (QNG) Zertifikats.

Hier finden Sie Ihren Nachhaltigkeitsberatenden: BNKIBNG (QNG) Auditor

2. Anmeldung bei BiRN

Ihr Wohngebäude kann mit folgendem Formular für die BNKIBNG Zertifizierung angemeldet werden: Anmeldeformular
Wird das Gebäude nicht vom Bauherrn, sondern z. B. durch einen Dritten (BNKIBNG Auditor, Architekt, Bauträger etc.) angemeldet, ist eine Vollmacht erforderlich. Eine Vorlage dafür können sie hier downloaden.

3. Anmeldebestätigung 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit Projektnummer sowie einen Zertifizierungsvertrag für Ihr Projekt. Der Zertifizierungsvertrag regelt den Zertifizierungsprozess zwischen dem Antragsteller und BiRN.

Anmeldevoraussetzungen:

  1. Bei Beantragung der NH-Förderung der KfW ist zu beachten, dass der Antragsteller der KfW-Förderung zugleich auch der Vertragspartner für die BNK/BNG (QNG) Zertifizierung sein muss.
  2. BNK/BNG Zertifizierung (nach QNG): Für die NH Förderung der KfW/ QN gelten die Förder- und Anmeldebedingungen der KfW.
  3. BNK/BNG Zertifizierung (ohne QNG): Grundsätzlich liegt die Fertigstellung bzw. der Erstbezug Ihres Eigenheimes zum Zeitpunkt der Projektanmeldung nicht länger als 3 Jahre zurück.
Nach oben scrollen