BNKIBNG (QNG) Zertifikatsanmeldung


So melden Sie Ihr Gebäude für eine BNKIBNG (QNG) Zertifizierung bei BiRN an

1. Auswahl eines Nachhaltigkeitsberatenden (z.B. BNKIBNG (QNG) Auditor)

Wählen Sie sich Ihren BNKIBNG Auditor aus. BNKIBNG Auditoren sind von BiRN ausgebildete Experten und Expertinnen rund um das nachhaltige Bauen (Architekten, Ingenieure, Energieberater etc.). Diese beraten und unterstützen Sie bei der nachhaltigen Planung und Ausführung Ihres Wohngebäudes und bei der Umsetzung des BNKIBNG (QNG) Zertifikats.

Hier finden Sie Ihren Nachhaltigkeitsberatenden: BNKIBNG (QNG) Auditor

2. Anmeldung bei BiRN

Ihr Wohngebäude können Sie für die BNKIBNG (QNG) Zertifizierung hier anmelden: Anmeldeformular
Wird das Gebäude nicht vom Bauherrn, sondern z. B. durch einen Dritten (BNKIBNG Auditor, Architekt, Bauträger etc.) angemeldet, ist eine Vollmacht erforderlich. Eine Vorlage dafür können sie hier downloaden.

3. Anmeldebestätigung 

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit Projektnummer sowie einen Zertifizierungsvertrag für Ihr Projekt. Der Zertifizierungsvertrag regelt den Zertifizierungsprozess zwischen dem Antragsteller und BiRN.

Anmeldevoraussetzungen:

  • BNK/BNG Zertifizierung (nach QNG): Für Förderungen gelten die Anforderungen des jeweiligen Fördergebers (z.B. KfW-Bank).
  • BNK/BNG Zertifizierung (ohne QNG): Grundsätzlich liegt die Fertigstellung bzw. der Erstbezug Ihres Eigenheimes zum Zeitpunkt der Projektanmeldung nicht länger als 3 Jahre zurück.
  • Bittte beachten Sie hierzu unsere Zertifizierungsvorgaben

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