BNK/BNG (QNG) Baureihen- und Vorzertifikat


BNK/BNG (QNG) Baureihen- und Vorzertifikat

Sind Sie Fertighaushersteller oder Bauträger für Wohngebäude bzw. bauen Sie baugleiche oder ähnliche Wohnhäuser? BiRN bietet Ihnen hierfür Lösungen im Rahmen des BNK Planungsvorzertifikats (QNG) an, dass Sie bereits in der Planungsphase als Marketinginstrument nutzen können. Sehr gerne beraten wir Sie hierzu!

Senden Sie uns hierzu bitte eine E-Mail an info@bau-irn.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 951 993393-0.

Die Anmeldung Ihres BNK/BNG (QNG) Planungsprojekts bei BiRN kann ausschließlich durch den BNK-Auditor erfolgen.

Allgemeine Informationen zum BNK Planungsvorzertifikat

Als wichtiges Instrument zur Förderung der Nachhaltigkeit von Wohngebäuden dient das BNK/BNG Planungsvorzertifikat (QNG). Mit dem BNK/BNG Planungsvorzertifikat (QNG) lassen sich Gebäude bereits in der Planungsphase unter dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit für den Markt auszeichnen. Eine Zertifizierung der Planung mit dem BNK/BNG Planungsvorzertifikat (QNG) ermöglicht Antragstellern den Nachweis geplanter Qualitäten vor Fertigstellung des Gebäudes. Mit dem BNK/BNG Planungsvorzertifikat (QNG) werden Nachhaltigkeitsziele gebündelt, um zukunftsfähige Lösungen für ökologische, soziale und ökonomische Wohngebäude zu entwickeln. Bereits in der Planungsphase können mit dem BNK/BNG Planungsvorzertifikat (QNG) gebäudespezifische Planungsziele festgelegt und bewertet werden, ebenso wie verschiedene Lösungsvarianten rund um die Nachhaltigkeit durchgespielt werden.

Ein weiterer Vorteil des Planungsvorzertifikats zeigt sich im Marketing. Fertighausherstellern, Bauträgern aber auch Bauherren dient das BNK/BNG Planungsvorzertifikat (QNG) als Vermarktungsinstrument. Auf Grundlage des Planungsvorzertifikats können auch BNK Baureihenzertifizierungen nach QNG umgesetzt werden.

Mit dem BNK/BNG Planungsvorzertifikat (QNG) werden die Vorgaben des QNG Planungszertifikats umgesetzt. Der frühestmögliche Zeitpunkt zur Umsetzung des BNK Planungsvorzertifikats (QNG) ist der Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung oder bei Baumaßnahmen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, der Fertigstellung der Ausführungsplanung. Das BNK/BNG Planungsvorzertifikat (QNG) hat eine begrenzte Gültigkeit. Das Planungsvorzertifikat endet:

  • bei Eintreten von Abweichungen vom Baumuster, welche die in die Zertifizierung einbezogenen Qualitäten nicht nur unwesentlich nachteilig verändern, oder
  • bei Erlöschen der Baugenehmigung,
  • jedoch spätestens 5 Jahre nach dem Tag der Zertifizierungsentscheidung.

Auf Basis der Planung, ersten Aussagen zur Energieeffizienz und Ökobilanzierung, ebenso wie einer Kostenschätzung werden in Abstimmung mit dem Planungsteam Absichtserklärungen verfasst, die vom Bauherrn verbindlich zugesagt werden. Auf dieser Grundlage erteilt BiRN das BNK/BNG Planungsvorzertifikat (QNG). Während der Planung und Ausführung wird im Anschluss vom BNK Auditor auf der Grundlage der BNK Vorschriften (QNG) und der Nachweise die erforderliche Dokumentation erstellt. Diese wird nach Baufertigstellung von BiRN hinsichtlich der Erfüllung der BNK/BNG (QNG) Kriterien geprüft.

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