So können Sie Ihr Gebäude nach BNK/BNG (QNG) zertifizieren lassen
Die Zertifizierung nach dem BNK/BNG (QNG) Gütesiegel läuft parallel zum Planungs- und Bauprozess Ihres Gebäudes. Ihr BNK/BNG Auditor:in begleitet Ihr Gebäude von der Planung bis zur Baufertigstellung. Mit dem BNK/ BNG (QNG) Gütesiegel können Sie seit dem 01.01.2023 alle Wohngebäude zertifizieren lassen.
BNK (QNG) Gütesiegel: Wohngebäude mit 1 bis 5 Wohneinheiten
BNG (QNG) Gütesiegel: Wohngebäude größer als 5 Wohneinheiten
1. Auswahl eines BNK/BNG (QNG)-Auditors
Für die Zertifizierung mit dem BNK/BNG (QNG) Gütesiegel benötigen Sie einen BNK/BNG (QNG) Auditor:in. BNK/BNG Auditor:innen sind von BiRN ausgebildete Experten und Expertinnen rund um das nachhaltige Bauen (Architekten, Ingenieure, Energieberater etc.). Diese unterstützen Sie bei der nachhaltigen Planung und Ausführung Ihres Wohngebäudes und bei der Umsetzung des BNK/BNG (QNG) Zertifikats. Der Auditor kann hierbei auch gleichzeitig der Architekt oder der Energieberater (mit Weiterbildung zum BNK/BNG Auditor) Ihres Wohngebäudes sein. Alternativ kann dieser als separater Auditor in den Planungs- und Bauprozess mit eingebunden werden.
Wichtig: Beauftragen Sie den BNK/BNG Auditor:in bereits bei der Planung Ihres Wohngebäudes. Wir empfehlen die Einbindung bereits vor Bauantragsstellung, um frühzeitig die Nachhaltigkeitsqualität und Zukunftsfähigkeit Ihres Wohngebäudes sicherzustellen.
Hier finden Sie einen BNK/BNG Auditor/-in
2. Anmeldung des Wohngebäudes bei BiRN für die BNK /BNG (QNG) Zertifizierung
Die Anmeldung Ihres Zertifizierungsprojekts bei BiRN kann nur durch den BNK/BNG-Auditor:in erfolgen. Als Auftraggeber der Zertifizierung (in der Regel der Bauherr) schließen Sie sowohl mit dem Auditor als auch mit der Zertifizierungsstelle (BiRN) einen eigenen Vertrag. Hier kann Ihr Auditor:in die BNK/BNG (QNG) Zertifizierung anmelden:
Wohngebäude können nur vom BNK/BNG Auditor:innen für eine BNK/BNG (QNG) Zertifizierung bei BiRN angemeldet werden. Bei Beantragung der NH-Förderung der KfW ist zu beachten, dass der Antragsteller der KfW-Förderung zugleich auch der Vertragspartner für die BNK/BNG (QNG) Zertifizierung sein muss. Wenn Sie die NH Förderung der KfW beantragen, gelten die Förder- und Anmeldebedingungen der KfW.
3. Festlegung von nachhaltigen Planungszielen und Erstellung der Dokumentationsunterlegen für die BNK/BNG (QNG) Zertifizierung
Ihr BNK/BNG-Auditor:in steht Ihnen und dem am Bau beteiligten Firmen als Ansprechpartner während des gesamten Planungs- und Bauprozesses rund um das nachhaltige Bauen zur Verfügung. Er legt mit Ihnen in Beratungsgesprächen die nachhaltigen Planungsziele Ihres Wohngebäudes fest, informiert Sie zu Themen der Energie- und Ressourceneffizienz, erneuerbaren Energien, Barrierefreiheit, Kosten für den Bau und den Betrieb und natürlich auch zu Themen der Sicherheit, des Brandschutzes und der Auswahl von gesunden Baustoffen. Bei Vor-Ort-Besuchen auf der Baustelle kontrolliert er die Umsetzung der nachhaltigen Planungsziele. Nach Fertigstellung stellt er die Dokumentationsunterlagen für die BNK/BNG (QNG) Zertifizierung in Form einer Hausakte zusammen (aktualisierte Pläne, verbaute Materialien, Betriebsanleitungen etc.).
4. Ausstellung des BNK/BNG (QNG) Zertifikats und Abruf der Fördermittel
Nach Fertigstellung Ihres Gebäudes übergibt der BNK Auditor die Dokumentationsunterlagen an die Zertifizierungsstelle BIRN. Diese bewertet in Form einer Konformitätsprüfung (Vier-Augen-Prinzip) die Nachhaltigkeitsqualität auf Basis der BNK/BNG (QNG) Anforderungen Ihres Wohngebäudes. Nach erfolgreicher Konformitätsprüfung erhalten Sie dann das BNK/BNG (QNG) Gütesiegel in Form einer Urkunde. Diese reichen Sie oder Ihr BNK/BNG Auditor:in im Anschluss bei der KfW-Bank ein und können damit die Auszahlung der Fördermittel beantragen.