FAQs

Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zur Zertifizierung mit dem BNK/BNG (QNG) System.


 

FAQs (Stand 01.03.2023)

 
FAQs zu QNG Allgemeines

FAQs zu Zertifizierung Allgemeines

FAQs zu Kriteriensteckbrief 1.1.1 Innenraumlufthygiene

FAQs zu Kriteriensteckbrief 1.1.2 Trinkwasserhygien

FAQs zu Kriteriensteckbrief 1.2.1 Sommerlicher Wärmeschutz

FAQs zu Kriteriensteckbrief 1.3.1 Tageslichtverfügbarkeit

FAQs zu Kriteriensteckbrief 1.4.1 Schallschutz

FAQs zu Kriteriensteckbrief 1.5.1 Bedienfreundlichkeit und Informationsgehalt der Steuerung

FAQs zu Kriteriensteckbrief 1.6.1 Präventive Schutzmaßnahmen gegen Einbruch

FAQs zu Kriteriensteckbrief 1.7.1 Barrierefreiheit

FAQs zu Kriteriensteckbrief 2.1.1 Ausgewählte Kosten im Lebenszyklus

FAQs zu Kriteriensteckbrief 3.1.1 Ökobilanz und 3.1.2 Primärenergie

FAQs zu Kriteriensteckbrief 3.2.1 Dezentrale Erzeugung regenerativer Energie

FAQs zu Kriteriensteckbrief 3.3.1 Einsatz von Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung

FAQs zu Kriteriensteckbrief 3.4.1 Einsatz von Wasserspararmaturen

FAQs zu Kriteriensteckbrief 3.5.1 Flächenausnutzung

FAQs zu Kriteriensteckbrief 4.1.1 Beratungsgespräch und Zielvereinbarung

 

FAQs (Stand 22.08.2022)

 

QNG:

Allgemeine FAQs zum QNG finden auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen

Allgemeines:

 

Frage 1: Was sind die Voraussetzungen für das QNG Zertifikat?

BiRN: Das BNK Zertifikat stellt die Grundlage für die QNG Bewertung dar. Im Rahmen des BNK Zertifikats müssen alle 19 Kriterien mindestens mit einem Punkt bewertet und im Gesamtergebnis mindestens ein Gesamterfüllungsgrad von 50% (Note 3) erreicht werden. Zusätzlich müssen für Wohngebäude bis fünf Wohneinheiten die besonderen Anforderungen nach QNG, d.h. für die Kriterien 1.1 Risiken für die lokale Umwelt, 1.2 Ressourceninanspruchnahme und 1.3 Wirkungen auf die globale Umwelt und Nachhaltige Materialgewinnung erreicht werden. (Stand 30.06.2022)

 

Frage 2: Muss beim BNK Zertifikat das QNG Kriterium 1.4 Barrierefreiheit umgesetzt werden?

BiRN: Das BNK Zertifikat ist aktuell für Ein- bis Fünffamilienhäuser anerkannt. Für diese muss das QNG Kriterium 1.4 Barrierefreiheit nicht bewertet werden. Das Kriterium gilt erst ab sechs Wohneinheiten. (Stand 30.06.2022)

 

Frage 3 – NEU: Kann ein bereits bestehendes Musterhaus zertifiziert werden, auch wenn z.B. Wasserarmaturen nicht den Anforderungen entsprechen, da diese im Musterhaus nicht verwendet werden?

BiRN: Musterhäuser können grundsätzlich zertifiziert werden. Ausnahmeregelungen bei Steckbriefen wie z.B. Wasserspararmaturen, Feuerlöscher, etc. können nicht getroffen werden. Bei der Bepunktung wird nur anerkannt, was auch nachweisbar ist. (22.08.2022)

QNG Anforderungen

Steckbrief QNG: Risiken für die lokale Umwelt und Gesundheit

 

Frage 1: Welche Nachweise sind für den QNG Plus Standard zu erbringen.

BiRN: Alle bauausführenden Firmen haben sich vertraglich zur Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung verpflichtet und erklären nach Fertigstellung ihrer Leistungen deren Erfüllung. Wir empfehlen hierbei dem Bauherren:

  • bei der Ausschreibung/ Angebotseinholung den Anhang 313 mit anzuhängen und in Verträgen verpflichtend die Erfüllung der Anlage 313 mit aufzunehmen. In der Anlage 313 sind die QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung beschrieben.
  • Zudem muss als Dokumentation eine unterschriebene Bestätigung der Umsetzung der Anlage 313 der ausführenden Firmen mit beigelegt werden.

Wir empfehlen dem BNK Auditor:

  • sich die Verankerung in den Verträgen und Umsetzung der Anlage vom Bauherren schriftlich bestätigen zu lassen
  • die Unterschrift der ausführenden Firmen (Vertrag und Bestätigung)
  • Verpflichtung des Bauherrn durch Unterschrift bei Selbstausbau (Stand 30.06.2022)

 

Frage 2: Bezieht sich die Anforderung des QNG Anhangdokuments 313 auch auf das Kältemittel von Kleinanlagen für Wohngebäude (z.B. Wärmepumpen, Luftheizungen etc.)?

BiRN: Die Anfrage wurde an das Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen weitergeleitet und kann erst nach Rückmeldung final beantwortet werden. Im Anhangdokument 313 wird auf RLT-Anlagen mit Kältetechnik bezug genommen. Aktuell wird überprüft, ob die im Anhangdokument aufgeführte Ausnahmeregel greift. (Stand 30.06.2022)

Ausnahmeregelungen (Anhangdokument 313): Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d. h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllt), eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert, mit der Zertifizierungsstelle abgestimmt und begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung.

 

Frage 3 – NEU: Kann ein bereits bestehendes Musterhaus zertifiziert werden, auch wenn z.B. Wasserarmaturen nicht den Anforderungen entsprechen, da diese im Musterhaus nicht verwendet werden?

BiRN: Musterhäuser können grundsätzlich zertifiziert werden. Ausnahmeregelungen bei Steckbriefen wie z.B. Wasserspararmaturen, Feuerlöscher, etc. können nicht getroffen werden. Bei der Bepunktung wird nur anerkannt, was auch nachweisbar ist. (22.08.2022)

 

Frage 4 – NEU: Woher bezieht man die Informationen für die Flächen und Flächenanteile des Gebäudehandbuchs?

BiRN: Es ist erforderlich ein Raumbuch (z.B. auf Grundlage des BiRN Gebäudehandbuchs) zu erstellen, aus dem die Flächen und die prozentualen Flächenanteile hervorgehen. Alternativ können die Flächen auch aus der Ökobilanz-Software exportiert werden. (Stand 22.08.2022)

 

Frage 5 – NEU: Welche Materialien müssen bei der Bewertung einer Außenwand betrachtet und ausgewiesen werden?

BiRN: Grundsätzlich sind bei QNG alle verwendeten Bauprodukte / Erzeugnisse der im Kriterium genannten Kategorien hinsichtlich Produktname, Hersteller, Menge und Einsatzort zu dokumentieren. Vorgaben für die Dämmung sind im QNG-Anhangdokument 313 aufgeführt. In der Spalte „Typische Einsatzbereiche“ sind die Einsatzorte aufgeführt. Je nach Bauproduktentyp gelten unterschiedliche Anforderungen (siehe Spalte QNG Anforderungen an die Schadstoffvermeidung. (Stand 22.08.2022)

 

BNK Kriteriensteckbriefe

Steckbrief 1.1.1 Wohngesundheit: Innenraumhygiene

 

Indikator: Deklaration oberflächennaher, eingesetzter Bauprodukte

Frage 1: Müssen die im BNK Steckbrief geforderten Deklarationen nachgewiesen werden, wenn die Anforderungen nach QNG eingehalten sind?

BiRN: Wenn QNG Premium (Gebäudehandbuch mit Deklaration der vorgegebenen QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung nach Anlage 313) erfüllt ist, gilt der Indikator als anerkannt und muss nicht erneut nachgewiesen werden. Wenn QNG Plus (vertragliche Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung durch bauausführende Firmen und Bestätigung der Umsetzung) erfüllt ist, sind die nach BNK erforderlichen Deklarationen der oberflächennahen Bauprodukte zusätzlich noch nachzuweisen. (Stand 30.06.2022)

Steckbrief 1.1.2 Wohngesundheit: Trinkwasserhygiene

 

Frage 1 – NEU: Bestehen höhere Anforderungen an die Trinkwasserhygiene bei größeren Mehrfamilienhäusern von >5 Einheiten?

BiRN: Die Bewertungsmethode BNK (QNG) kann aktuell ausschließlich zur Bewertung von Ein- bis Fünffamilienhäuser herangezogen werden, d.h. für Mehrfamilienhäuser mit maximal bis zu 5 Wohneinheiten. (Stand 22.08.2022)

 

Frage 2 – NEU: Wie werden Frischwasserstationen bewertet?

BiRN: Die Frischwasserstation entspricht einem dezentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer. Um den 5-Punkte Standard zu erreichen muss zudem der Inhalt der nachgeschalteten Leitungen ≤ 3 Litern aufweisen oder die im 5-Punkte Standard aufgeführten Kriterien erfüllen. (Stand 22.08.2022)

 

Steckbrief 1.3.1 Tageslichtverfügbarkeit

 

Frage 1 – NEU: Was ist bei der Bewertung der Tageslichtverfügbarkeit für Mehrfamilienhäuser zu beachten?

BiRN: Die Anforderungen an die Tageslichtpunkte müssen pro Wohneinheit berechnet werden. Die Ergebnisse werden im Anschluss auf Basis aller Flächen anteilig gemittelt. (Stand 22.08.2022)

 

Steckbrief 1.4.1 Schallschutz

 

Indikator: Allgemein

Frage 1 – NEU: Um den 1-Punkte Standard beim Kriteriensteckbrief Schallschutz zu erreichen sind 10 Checklistenpunkte erforderlich. Wie können diese erreicht werden?

BiRN: Die BNK (QNG) Steckbriefe sind unterschiedlich aufgebaut. Einige reichen von 10-100 und andere von 1-10 Checklistenpunkten. Der Mindestbewertungsmaßstab (1 oder 10 Punkte) bezieht sich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Standard. Die Einhaltung und Dokumentation dieses Richtmaßes entspricht dem 1-Punkte Standard. Beim Steckbrief 1.4.1 Schallschutz ist der 1-Punkte Standard mit 10 Checklistenpunkten erreicht. Basis stellt hier die Erreichung von 10 Checklistenpunkten beim Teilindikator „Schallschutz gegen Außenlärm“, alternativ bei den Teilindikatoren   „Luft- und Trittschallschutz gegen Schallübertragung aus dem eigenen Wohn- oder Arbeitsbereich“ oder „Schallschutz gegen Körperschall/ Installationen“ dar. (Stand 22.08.2022)

 

Frage 2 – NEU: Können die Nachweise für die Teilindikatoren „ oder „auch durch Messungen nachgewiesen werden?

BiRN: Neben den rechnerischen Nachweisen sind auch Messungen auf Basis der Anforderungen des jeweiligen Steckbriefs möglich. Hierbei gelten die für den Kriteriensteckbrief erforderlichen Normen. (Stand 22.08.2022)

 

Indikator: Schallschutz gegen Außenlärm

Frage 1 – NEU: Wieviel Checklistenpunkte sind anzusetzen, wenn keine Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm nach Landesbauordnung (LBO) bestehen?

BiRN: Die Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm ergeben sich immer aus den geltenden Normen, dem öffentlichen Baurecht und der Rechtsprechung. Um die Anforderungen zu erfüllen, sind in jedem Fall rechnerische Nachweise oder Messungen erforderlich. Als Nachweise werden sowohl der Schallschutznachweis nach DIN 4109 bzw. nach DIN 4109 Beiblatt 2 als auch die Dokumentation der Ergebnisse aus der Messung, wie z.B. der Messbericht akzeptiert. Werden keine Anforderung seitens des Bebauungsplans in Bezug auf den Schallschutz gegen Außenlärm gestellt, können automatisch 10 Punkte angerechnet werden. Dies muss vom Auditor in schriftlicher Form bestätigt werden. Wird eine Übererfüllung der Mindestanforderungen der DIN 4109 um mind. 5 dB (30 Checklistenpunkte) angestrebt, kann dies durch einen rechnerischen Nachweis erfolgen. (Stand 22.08.2022)

 

Frage 2 – NEU: Welcher Außenlärmpegel kann beim Teilindikator „ angenommen werden, wenn dieser nicht bekannt ist?

BiRN: Ist kein Außenlärmpegel laut Bebauungsplan bekannt, gelten die Mindestanforderungen (Vergleichswerte) des maßgeblichen Außenlärmpegels der DIN 4109. (Stand 22.08.2022)

Indikator: Luft- und Trittschallschutz gegen Schallübertragung aus dem eigenen Wohn- und Arbeitsbereich

Frage 1: Welche Anforderungen ergeben sich für Tiny Häuser an den Indikator, wenn nur 1 Wohnraum vorhanden ist?

BiRN: Wenn nur Wohnraum in einem Tiny House vorhanden ist, wird der 1-Punkte Standard als Alternativnachweis anerkannt, da es zu keiner Schallübertragung zu anderen Wohn- und Arbeitsbereichen kommen kann. Wenn mehrere Wohn- und Arbeitsbereiche (z.B. Anbau, Aufstockung etc.) vorhanden sind, ist ein Nachweits nach DIN 4109 Beiblatt 2, Tabelle 3 erforderlich.

 

Steckbrief 1.6.1 Sicherheit: Präventive Schutzmaßnahmen gegen Einbruch

 

Allgemein: Gebäude (z.B. Musterhaus) befindet sich auf einer Ausstellungsfläche (z.B. Musterhaussiedlung)

Frage 1: Welche Indikatoren werden anerkannt, wenn diese nicht an den einzelnen Häusern umgesetzt wurden, sondern für das ganze Gelände (sicherheitstechnisch)?

BiRN: Indikatoren, die über das Sicherheitskonzept der Ausstellungsfläche (z.B. Musterhaussiedlung) nachgewiesen werden können, werden alternativ im Steckbrief anerkannt. Als Nachweis dient die Beschreibung des Sicherheitskonzepts der Ausstellungsfläche durch den Auditor mit Alternativverweis auf die im Steckbrief aufgeführten Themen. (Stand 30.06.2022)

Beispiel:

  • Alarmanlage (Einbruchmeldeanlage oder Gefahrenanlage): Nachweis durch Alarmanlage des Gesamtgeländes bzw. Sicherheitsdienst
  • Kamera bzw. Kameraattrappe: Nachweis durch Kameraanlage des Gesamtgeländes bzw. Sicherheitsdienst
  • Weitere Alternativnachweise können über den Auditoren erbracht werden und werden im Anschluss durch die Konformitätsprüfstelle geprüft

 

Basisindikator: Der Hauptzugang zum Gebäude ist vom öffentlichen Raum gut einsehbar

Frage 1: Wie wird Einsehbarkeit und öffentlicher Raum definiert?

BiRN: Einsehbarkeit und öffentlicher Raum wird wie folgt definiert: Die Haupteingangstür (seitlich oder an der Straße) kann von der Straße/ Platz o.ä. aus eingesehen werden. Die Straße oder der Platz wird hierbei als öffentlicher Raum definiert. Befindet sich der Haupteingang auf der Hinterseite oder ist durch eine Garage, Zaun, Anbauten etc. verdeckt, so muss der Basisindikator über einen Bewegungsmelder (Licht) nachgewiesen werden. (Stand 30.06.2022)

 

Indikator: Fenster und Fenstertüren im Erdgeschoss und auf anderen von außen gut erreichbaren Etagen sind mit Schlössern mit Profilzylinder und Schutzbeschlag ausgestattet

Frage 1: Wie wird der abschließbare Profilzylinder und der Schutzbeschlag der Fenster und Fenstertüren definiert? Müssen diese auch von außen abschließbar sein?

BiRN: Die Abschließbarkeit bezieht sich bei diesem Indikator auf den Fenstergriff. Dieser muss von innen abschließbar sein. (Stand 30.06.2022)

 

Steckbrief 1.7.1 Barrierefreiheit

 

Allgemein:

Frage 1 – NEU: Müssen bei einem Mehrfamilienwohnhaus alle Wohneinheiten barrierefrei ausgeführt werden oder muss die Barrierefreiheit nur für eine Wohneinheit nachgewiesen werden?

BiRN: Das Kriterium der Barrierefreiheit bezieht sich auf das gesamte Gebäude und schließt alle Wohneinheiten ein. Für den 1-Punkte Standard muss der Aspekt der Nutzungsneutralität der Hauptwohnräume aller Wohneinheiten nachgewiesen werden. Damit werden die Basispunkte für den Kriteriensteckbrief erreicht. Die Anforderungen an die weiteren Zusatzpunkte müssen pro Wohneinheit eingehalten werden. Die Ergebnisse werden dann auf Basis aller Flächen der Wohneinheiten anteilig gemittelt. (Stand 22.08.2022)

 

Indikator: Platz für Gehhilfen:

Frage 1 – NEU: Wie wird im Teilindikator „genügend Platz um Gehhilfen abzustellen“ definiert?

BiRN: Grundsätzlich muss die Flurbreite 120cm betragen. (Stand 22.08.2022)

 

Steckbrief 2.1.1 Ausgewählte Kosten im Lebenszyklus

 

Bewertungsmaßstab:

Frage 1: Die Baukosten sind stark gestiegen. Gibt es hierzu eine Anpassung bei der Bewertung der Lebenszykluskosten?

BiRN: Sowohl bei den Herstellungskosten, als auch bei den Nutzungskosten gelten nun die Benchmarks für die Sonderbedingungen. (Stand 30.06.2022)

 

Allgemein:

Frage 1 – NEU: Wie bzw. in welcher Form muss diese Kostenberechnung erstellt werden?

BiRN: Für das Vorhandensein einer Kostenberechnung erhalten Sie 10 Checklistenpunkt, was dem 1-Punkte Mindeststandard entspricht. Da dieser Steckbrief mit 25 Prozent in die Gesamtbewertung einfließt, empfiehlt sich an dieser Stelle eine detailliertere Betrachtung der Kosten auf Basis der DIN 276. Hierbei ist die Kostenberechnung nach DIN 276 ist bis in die 3. Ebene zu führen, um im Steckbrief bewertet werden zu können. Des Weiteren ist es zulässig, die Kostengruppen nach DIN 276 2.Ebene und 3.Ebene auf Basis der prozentualen Aufteilung nach BKI Kostenrechner vorzunehmen. Diese können dann in das Berechnungstool für die Lebenszykluskostenanalyse (z.B. Bauteileditor) übertragen werden. (Stand 22.08.2022)

 

Frage 2 – NEU: Welche Berechnungsgrundlage gilt für den Strom für die Wärmepumpe?

BiRN: Der Strom für die Wärmepumpe wird als Strom Wärme auf Basis der Vorgaben des Kriteriensteckbriefs angesetzt. (Stand 22.08.2022)

 

Frage 3 – NEU: Sind die Werte für den angenommenen Trinkwasserbedarf in Liter pro Kopf und Tag interpolierbar?

BiRN: Aktuell ist keine Interpolation möglich. Eine Anpassung ist in Überarbeitung. (Stand 22.08.2022)

 

Frage 4 – NEU: Werden die Herstellkosten auf die aktuellen Baukosten indexiert?

BiRN: Die Herstellkosten werden nicht auf die aktuellen Baukosten indexiert. Dies betrifft nur die Nutzungskosten. Aufgrund der aktuellen Marktsituation (steigende Baupreise) wird bei allen Gebäuden die Kategorie „Sonderbedingungen“ anerkannt. Die Werte werden in der Überarbeitung der Steckbriefe angepasst. (Stand 22.08.2022)

Frage 5 – NEU: Wie geht man mit einer Erhöhung der Herstellkosten im Planungsablauf um, wenn dadurch ein Schwellenwert überschritten wird?

BiRN: Prinzipiell sollte eine Aufklärung der Bauherren bezüglich möglicherer höherer Baukosten vorab erfolgen. Die finale Bewertung des Kriteriensteckbriefs erfolgt anhand der tatsächlichen Baukosten nach Fertigstellung. (Stand 22.08.2022)

 

Frage 6 – NEU: Fließen die Kosten für eine Photovoltaik-Anlage in die Herstellkosten ein?

BiRN: Kosten für eine PV-Anlagen sind der Kostengruppe 442 nach DIN 276 zuzuordnen und sind somit in den 400er Kosten enthalten. (Stand 22.08.2022)

 

Frage 7 – NEU: Was ist der Unterschied zwischen regelmäßigen und unregelmäßigen Zahlungen?

BiRN: Die Kosten der Baukonstruktion und der technischen Anlagen werden unterschieden in regelmäßige Zahlungen für die jährliche Instandsetzung sowie in unregelmäßige Zahlungen für Ersatzinvestitionen nach Ablauf der angenommenen/ rechnerischen Nutzungsdauer der Bauteile und der haustechnischen Komponenten.

Als regelmäßige Zahlungen werden betrachtet:

  • Kosten für die Instandsetzung der Baukonstruktion und der technischen Anlagen (betrifft nur die Kostengruppe 400)
  • Die Kosten für die Inspektion und Wartung der technischen Anlagen, die jährlich anfallen
  • Kosten für Ver- und Entsorgung

Als unregelmäßige Zahlungen werden betrachtet:

  • Zahlungen für Ersatzinvestitionen nach Ablauf der angenommenen/ rechnerischen Nutzungsdauer der Bauteile und der haustechnischen Komponenten exkl. Rückbau und Entsorgung der ausgetauschten Bauteile (betrifft Kostengruppe 300 und 400). Die Kosten für das Jahr der Ersatzinvestition werden wie Herstellungskosten ermittelt (Stand 22.08.2022)

 

Steckbrief 3.1.1 Ökobilanz CO2  und 3.1.2 Primärenergie

 

Software:

Frage 1 – NEU: Kann das Ökobilanzierungstool „eLCA/ Bauteileditor“ zur Nachweisführung für Ökobilanz nach BNK (QNG) genutzt werden? In den Bilanzierungsregeln QNG (Anhang 3.1.1 zur Anlage 3) wird dieses Tool genannt. Die geforderte Eingabe des Nutzerstroms und des Sockelbetrags nach QNG könnte man doch durch entsprechende Eingabe im Tool mitbilanzieren?

BiRN: Die aktuell verfügbare Version des Tools eLCA noch nicht vollständig zur Eingabe der Daten entsprechend der QNG-Rechenregeln angepasst wurde, kann diese aktuell nicht für die Berechnung der Ökobilanz nach BNK (QNG) angewendet werden. Die Überarbeitung erfolgt über den Herausgeber (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). (Stand 22.08.22)

 

Bilanzierungsgrenzen:

Frage 1: Welche Bewertungsregeln/ Bilanzierungsgrenzen für die Ökobilanz muss ich einhalten? QNG oder BNK? Oder muss ich zweimal eine Ökobilanz durchführen?

BiRN: Grundsätzlich gilt hier folgende Regel (Stand 30.06.2022):

Variante 1 „Zertifizierung nach BNK“: Hier gelten die bestehenden Regeln nach BNK

Variante 2 „Zertifizierung nach QNG zum Erhalt der KfW-Förderung“: Hier gelten die Regeln nach QNG (QNG Anhang 313 LCA Bilanzregeln). Diese ersetzen die BNK Rechenregeln. Das BNK Benchmarksystem wurde angepasst, d.h. QNG PLUS entspricht dem 5 Punkte Standard nach BNK und QNG PREMIUM dem 10 Punkte Standard. Interpolationen sind möglich.

 

Frage 2 – NEU: Werden die Checklistepunkte des BNK-Tools an die Vorgaben der Ökobilanz nach QNG angepasst?

BiRN: Die Grenzwerte des BNK-Systems für Ökobilanzierung wurden an das QNG angepasst. Der QNG-Plus-Grenzwert entspricht 5 Checklistenpunkten nach BNK für die Kriterien Treibhausgaspotential und Primärenergie nicht erneuerbar und der QNG-Premium-Wert Checklistenpunkten nach BNK. Die neue Bewertungsmatrix steht auf der internen Online-Plattform zur Verfügung. (Stand 22.08.2022)

 

Allgemein:

Frage 1 – NEU: Müssen die genehmigten Baustoffe alle aus der vorgegebenen Ökobau.dat kommen oder werden auch andere Datenbanken anerkannt?

BiRN: Die QNG-Methodik für die Ökobilanz (QNG 1.1) ersetzt die bestehenden BNK Rechenregeln für die Ökobilanz (SB3.1.1 und SB3.1.2.). Die aktuell gültige Fassung der QNG Bilanzierungsregeln zur Ökobilanzierung von Gebäuden gibt vor, ausschließlich die ÖKOBAUDAT-2020_II als Datengrundlage für die Ökobilanzierungsberechnungen zu verwenden. (Stand 22.08.22)

 

Frage 2 – NEU: Welche Module müssen in der „BNK Ökobilanz“ berücksichtigt werden? Wird das Modul D in die Ökobilanz einbezogen?

BiRN: Die QNG-Methodik für die Ökobilanz (QNG 1.1) ersetzt die bestehenden BNK Rechenregeln für die Ökobilanz (SB3.1.1 und SB3.1.2.). Die aktuell gültige Fassung der QNG Bilanzierungsregeln zur Ökobilanzierung von Gebäuden gibt die Berechnung der Module A1, A2, A3, B4, B6, C3 und C4 vor. Das Modul D1 „Recyclingpotenzial“ und das Modul D2 „Effekte der an Dritte gelieferten Energie“ werden bilanziert, fließen jedoch nicht in die Bewertung ein. Die Ergebnisse zu Modul D1 und zu Modul D2 werden als ergänzende Information separat dargestellt. (Stand 22.08.22)

 

Frage 3 – NEU: Wie wird beim BNK-System auf dem Grundstück erzeugter Photovoltaik-Strom berücksichtigt? Wird analog zum QNG-System nur der selbst genutzte Strom gutgeschrieben?

BiRN: Grundsätzlich fließt im BNK-System auf dem Grundstück erzeugter Photovoltaik-Strom im Rahmen des Steckbriefs 3.2.1 Dezentrale Erzeugung regenerativer Energien, des Steckbriefs 2.1.1 Ausgewählte Kosten im Lebenszyklus und der Steckbriefe der Ökobilanz positiv in die Bewertung ein. Die QNG-Methodik für die Ökobilanz (QNG 1.1) ersetzt die bestehenden BNK Rechenregeln für die Ökobilanz (SB3.1.1 und SB3.1.2.). Hierbei gelten die Vorgaben nach QNG für selbst erzeugten und genutzten Strom.

Der Anteil des erzeugten Photovoltaik-Stroms, welcher zur Abdeckung des Gebäudeenergiebedarfs nach DIN 18599-1 verwendet wird, ist gesondert auszuweisen. Soweit dieser anteilig dem Gebäude zugeordnet werden kann, geht dieser mit einem Primärenergie- und Emissionsfaktor von 0 in die Jahresbilanz ein. Entsprechend verringern sich die Angaben zu Primärenergieaufwand, nicht erneuerbar und zum Treibhauspotenzial im Modul B6 für Betrieb und Nutzung gegenüber reinem Netzbezug. Die Ermittlung der erzeugten / gewonnenen Energie soll in einer gesonderten Rechnung unter Nutzung geeigneter Grundlagen und Hilfsmittel erfolgen. Die lokalen Gegebenheiten (Strahlungsangebot, Verschattungssituation) sind zu berücksichtigen. Sofern ein Effizienzhaus-Plus-Standard umgesetzt wird, sind für die Anlage zur Stromerzeugung nach den realen Gegebenheiten die Gewinne und der Eigennutzungsgrad zu berechnen.

Steckbrief 3.2.1 Dezentrale Energiegewinnung

 

Allgemein:

Frage 1: Wie wird dezentrale Energiegewinnung definiert? Es heißt dort z.B. PV-Anlage, Solarthermie, Geothermie-Anlage etc. . Kann das Kriterium mit einem Punkt bestätigt werden, indem man lediglich eine Wärmepumpe einsetzt?

BiRN: Eine Wärmepumpe kann hierbei für den 1-Punkte-Standard angesetzt werden, wenn diese die Anforderung an die erneuerbaren Energiequellen nach GEG erfüllt (siehe §§ 35 bis 45 GEG). (Stand 30.06.2022)

Frage 2 – NEU: Muss zusätzlich zum Fernwärmeanschluss noch eine Photovoltaikanlage zur Erreichung des 1-Punkte Standards vorhanden sein? 

BiRN: Mit einem Fernschluss an ein Fernwärmenetz ist der 1-Punkte-Standard nach BNK (QNG) erfüllt. Weitere Maßnahmen zur Erzeugung regenerativer Energien wirken sich nicht nur positiv auf die Umweltwirkungen aus, sondern verbessern auch das Bewertungsergebnis. (Stand 04.08.22)

Frage 3 – NEU: Wie kann eine Photovoltaik-Anlage bewertet werden, die geplant ist, aber zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes noch nicht errichtet ist.

BiRN: Zukünftige Planungen können bei der aktuellen Bewertung nicht berücksichtigt werden. Grundlage stellt der Nachweis nach GEG zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes dar. (Stand 22.08.22)

 

Steckbrief 3.3.1 Einsatz von Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung

 

Frage 1 – NEU: Das BNK System fordert für den 10 Punkte Standard, dass 90 Prozent der verbauten Hölzer und Holzprodukte aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammen. Im QNG liegt der Anteil für Premium bei 80%. Ersetzt das QNG an dieser Stelle das BNK und reichen dann die 80 Prozent für den 10-Punkte-Standard aus?

BiRN: 80% entsprechen dem 7,5 Punkte Standard nach BNK. (Stand 22.08.2022)

 

Steckbrief: 3.4.1 Einsatz von Wasserspararmaturen

Allgemein:

Frage 1 – NEU: Kann bei einer Armatur mit EcoStop-Taste (Begrenzung des Wasserverbrauchs auf 9l/min) der Teilindikator Duscharmatur im Steckbrief mit einem maximalen Durchfluss von 10 l/min bewertet werden? Kann dies mit einer zusätzlichen schriftlichen Erklärung des Bauherrn bestätigt werden, dass dieser die Armatur nur mit der EcoStop-Taste verwendet und nicht mit der maximal möglichen Durchflussmenge benutzt?

BiRN: Da die maximale Durchflussmenge der Dusch-Thermostatarmatur variiert und nur über die EcoStop Taste einen begrenzten Wasserverbrauch von 9l/min aufweist, richtet sich die Bewertung nach der Standard-Durchflussmenge der Armatur. Bei einer Überarbeitung des Steckbriefes wird zukünftig eine EcoStop-Funktion berücksichtigt. (Stand 22.08.2022)

Indikator: Grauwasser/ Regenwasser

Frage 1: Ist mit der Anlage zur Nutzung von Regenwasser auch eine Regentonne gemeint?

BiRN: Eine Regentonne kann hierbei nicht berücksichtigt werden. Der Indikator wird nur anerkannt, wenn es sich um eine festinstallierte Zisterne, Brunnen o.ä. nach Kostengruppe DIN 276 KG 410 für die Grauwasser – bzw. Regenwassernutzung handelt. (Stand 30.06.2022)

 

Steckbrief 3.5.1 Flächenausnutzung

Frage 1 – NEU: Sind angebaute Garagen beim Steckbrief Flächenausnutzung mitzubewerten?

BiRN: Befindet sich die Garage innerhalb der thermischen Hülle (beheizt), kann diese mitbewertet werden. Nicht beheizte Garagen liegen außerhalb des Systems. (22.08.2022)

Frage 2 – NEU: Ist die im Kriterium überdeckte Grundstücksfläche in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert?

BiRN: Die BauNVO definiert den Begriff „überdeckte Grundstücksfläche“ nicht. Der Begriff „überdeckte Grundstücksfläche“ wird in der BauNVO im Rahmen des Maßes der baulichen Nutzung nach §16 Abs.2 mit der Grundflächenzahl (GRZ) oder der Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen beschrieben. Dies wird bei der Überarbeitung des Steckbriefes berücksichtigt. (Stand 22.08.22)

Frage 3 – NEU: Wo findet man die ich die Flächen für die Bewertung des Kriteriensteckbriefs?

BiRN: Zu Berechnung der Netto-Grundfläche (NGF) gelten die Angaben aus der DIN 277. Die Neuauflage der DIN 277 ersetzt die NGF mit der Nettoraumfläche (NRF). Diese kann aktuell als NGF angenommen werden. Die errechnete NRF wird in der Berechnung der überbauten Fläche gegenübergestellt. Der Wert für die „überbaute Fläche“ kann dem eingereichten Bauantrag entnommen werden. (Stand 22.08.2022)

Frage 4 – NEU: Wirkt sich ein Dachboden mit begehbarer Fläche positiv auf das Kriterium der Flächenausnutzung aus, auch wenn es sich dabei nicht um Wohnfläche handelt?

BiRN: Dachböden oder Sitzböden, die nutzbar sind oder lediglich nutzbar sind, aber nicht genutzt werden (z.B. Flächen in nicht ausgebauten Dachräumen) können den Flächen der DIN 277 (BGF, NRF etc.) zugerechnet werden. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollgeschoss nach Landesbauordnung handelt oder nicht Ein Dachboden mit begehbarer Fläche verbessert somit die Flächenausnutzung, da sich die NRF nach DIN 277 erhöht. (Stand 22.08.2022)

Frage 5 – NEU: Wie wird die Flächenausnutzung eines Tiny Houses bewertet?

BiRN: Erfolgt die Gründung von Tiny Houses auf Punktfundamenten wird für die Berechnung des Kriteriensteckbriefes die Hälfte der überdeckten Grundstücksfläche angenommen. (Stand 22.08.2022)

 

Steckbrief 4.2.1 Prozessqualität

Frage 1 – NEU: Gilt ein Heizungsmonteur bei der Einweisung des Gebäudenutzers als sachverständige Person?

BiRN: Erfolgt der Einbau und die Einweisung durch einen ausgebildeten Heizungsmonteur und ist der Betrieb in eine Handwerkskammer eingetragen, so gilt der Heizungsmonteur als sachverständige Person. (Stand 22.08.2022)

 

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